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Labatzky - Pflege- & Betreuungsdienst - SGB XI – Häusliche pfledge

SGB XI – Leistungen der Pflegeversicherung:

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten über die Pflegeversicherung Unterstützung – etwa für Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe. Diese Leistungen sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt.

Labatzky - Pflege- & Betreuungsdienst - § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag

§ 45b SGB XI – Entlastungsbetrag:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf monatlich 131 € Entlastungsbetrag. Dieser kann z. B. für Alltagshilfe, Betreuung oder Unterstützung im Haushalt genutzt werden – auch durch unseren Betreuungsdienst.

Labatzky - Pflege- & Betreuungsdienst - § 37.3 SGB XI – Pflegeberatung

§ 37.3 SGB XI – Pflegeberatung:

Wer Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst nachweisen. Diese Beratung dient der Qualitätssicherung und wird vollständig von der Pflegekasse übernommen – wir führen diese Besuche gerne durch. Mit kurzer Erklärung

Labatzky - Pflege- & Betreuungsdienst - SGB V Medizinische Versorgung

SGB V – Behandlungspflege

Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Medikamentenvergabe, Wundbehandlung und weitere vom Arzt verordnete Leistungen.

Labatzky - Pflege- & Betreuungsdienst - § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag

§ 39 SGB XI – Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Großartiges. Wenn sie krank werden, Urlaub machen oder einfach mal eine Pause brauchen, übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege die Kosten für eine Vertretung – bis zu 1.612 € pro Jahr.
Diese Leistung kann auch stundenweise genutzt werden, z. B. zur ergänzenden Betreuung oder bei kurzfristigem Unterstützungsbedarf im Alltag.

Tipp: Verhinderungspflege lässt sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren. Dadurch können bis zu 2.418 € zusätzlich für Entlastung zu Hause genutzt werden – ideal, um Betreuung und Hilfestellung flexibel zu ergänzen und ein möglichst sicheres Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

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